1. | Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Sie geben dem Bieter einen Anhaltspunkt zum Verkehrswert der angebotenen Arbeiten und zu der Preisspanne, innerhalb derer der Zuschlag erwartet wird.
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2. | Der Aufruf der Lots orientiert sich am unteren Schätzpreis. Der erste Aufrufpreis ist auch von den Vorgeboten und dem vom Einlieferer gesetzten Limit abhängig. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 10 % des Aufrufpreises, bzw. des vorangegangenen aktuellen Gebots, sofern der Auktionator nicht etwas anderes bestimmt.
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3. | Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Ist das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, wird der Zuschlag nur unter Vorbehalt erteilt. Stimmt der Einlieferer dem Vorbehaltszuschlag nicht zu, ist dieser unwirksam.
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4. | Zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) besteht eine Identifizierungspflicht aller Bieter. Dafür benötigen wir eine beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig auf unserer Internetseite.
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5. | Kaufinteressenten, die nicht persönlich anwesend sein können, haben die Möglichkeit, ein schriftliches Gebot abzugeben oder nach Voranmeldung telefonisch zu bieten. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote von weniger als 80 % des unteren Schätzpreises können nicht wahrgenommen werden. Schriftliche, Telefon- oder E-Mail-Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion beim Versteigerer vorliegen, andernfalls ist eine Berücksichtigung nicht zuzusichern. Bei telefonischen Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewährleistung für das Zustandekommen der Verbindung. Alle Gebote erfordern die Angabe der kompletten postalischen Anschrift des Bieters und die Telefonnummer, unter der er vor der Durchführung der Auktion erreichbar ist. Gebote von Erstbietern können ohne diese Angaben nicht angenommen werden. Das Auktionshaus behält sich die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes vor.
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6. | Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 27 % zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer und eine Folgerechtsumlage ohne separaten Ausweis enthalten sind (Differenzbesteuerung). Sofern eine Abrechnung nach Regelbesteuerung gewünscht wird, ist ein Aufgeld von 20 % zu entrichten. Auf den Rechnungsendbetrag wird dann die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19 % erhoben. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer, innerhalb der EU bei Nachweis einer USt-Identifikationsnummer. Die Abrechnung erfolgt in Euro.
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7. | Die Ausgabe der ersteigerten Lots an die Bieter erfolgt am Folgetag der Auktion, also am 4. August 2024 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr in den Versteigerungsräumen. Bei der Übergabe ist der Kaufpreis mit Girocard oder in bar zu leisten.
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8. | Der Versand ersteigerter Kunstwerke ist nach besonderer Absprache zu Lasten und Risiko des Käufers möglich. Dieses gilt vor allem für Telefon-, schriftliche Gebote und Gebote, die online erfolgt sind. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlägen auf dem vom Erwerber gewünschten Transportweg. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.
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9. | Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Werke können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB. Der Erhaltungszustand ist direkt beim Auktionshaus bzw. während der Vorbesichtigung zu erfragen. Bei den Größenangaben steht Höhe vor Breite. Bei der Druckgrafik bezieht sie sich auf die Abbildung, bei Plakaten und Arbeiten anderer Technik auf die Blattgröße. Wenn nicht anders angegeben, werden die Arbeiten ungerahmt zugeschlagen. Die in der Ausstellung gezeigten Rahmen können entsprechend gesonderter Preisliste vom Bieter erworben werden.
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10. | In der Auktion nicht zugeschlagene Lots können am Folgetag in den Auktionsräumen und bis zu vier Wochen nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden. Eine Nachverkaufsliste steht im Internet unter www.ahrenshoop-kunstauktion.de zur Verfügung. Lots, die das Limit nicht erreicht haben und nur unter Vorbehalt zugeschlagen wurden, können im Nachverkauf nachbeboten werden. Der Nachverkaufspreis ist jeweils der untere Schätzpreis, zuzüglich Aufgeld. Untergebote sind möglich, bedürfen jedoch der Genehmigung der Einlieferer.
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11. | Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Auktionsbedingungen. Gerichtsstand ist Stralsund.
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Auktionator: | Robert Dämmig |
Auktionsfolge: | Die Auktion wird mit einer Pause nach Lot 50 durchgeführt. Jeweils 17 Losnummern des Kleinen Kabinetts bilden den Auftakt und den Abschluss der beiden Teile der Hauptauktion. |
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